Allgemeine Geschäftsbedingungen der Garax AG

Dezember 2024

1. Allgemeines 

Die Garax AG (nachfolgend «Firma» genannt) bietet die Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung "garax" an. Die Firma stellt diese Cloud-basierte Anwendung zur Nutzung durch ihre Kunden bereit und erbringt zusätzliche Dienstleistungen im Bereich Web-App-Entwicklung, Online-Marketing, Beratung und weitere digitale Dienstleistungen.

2. Anwendungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der SaaS-Lösung garax sowie alle weiteren Dienstleistungen der Firma Garax AG.

Diese AGB gelten für die Bereitstellung, Nutzung und den Support der SaaS-Lösung garax sowie für alle damit verbundenen Zusatzleistungen.

3. Vertragsabschluss 

Ein Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden kommt durch die Annahme der Offerte oder die Registrierung und Nutzung der SaaS-Lösung zustande.

Mit der Anmeldung zur Nutzung von Garax erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Eine Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen.

Ohne Widerspruch innerhalb von 5 Arbeitstagen gilt der Vertragsinhalt als angenommen.

Erfolgt ausnahmsweise keine Bestätigung durch die Firma, dann kommt der Vertrag zustande, wenn die Firma mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde nicht widerspricht.

4. Preise und Abonnement-Modelle

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss der Offerte. 

Bei Lizenzen behält sich die Firma das Recht vor, die Lizenzpreise anzupassen. Eine Preisänderung wird dem Lizenznehmer schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Lizenznehmer hat das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung ausserordentlich zu kündigen, sofern er der Preisänderung nicht zustimmt.

5. Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe den Betrag bereits beim Bestellvorgang via Kreditkarte, PayPal oder anderen Zahlungssystemen beglichen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Der Firma steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.

6. Nutzung und Verfügbarkeit der SaaS-Lösung

Die Firma stellt die SaaS-Lösung Garax mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % bereit. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

Die Nutzung der Software erfolgt ausschliesslich in der Cloud. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode oder lokale Installationen.

7. Zusammenarbeit in Projekten

Der Kunde bezeichnet eine Ansprechperson, welche entscheidungsbefugt ist. Die genannte Ansprechperson darf nur durch eine Person mit gleichwertigen fachlichen Kenntnissen und in Absprache mit der Firma ersetzt werden.

Der Kunde ist sich bewusst, dass der Projekterfolg von seinem jeweiligen qualitativ ausreichenden und rechtzeitigen Mitwirken abhängig ist. In diesem Sinne garantiert der Kunde, genügend Personalressourcen zur Verfügung zu stellen und für das konkrete Projekt ausreichend qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Der Kunde wird diese zusätzlichen Ressourcen für das Projekt (nebst seinem laufenden Tagesgeschäft) zur Verfügung stellen.

8. Abnahme

Die Software gilt mit dem ersten Login des Kunden als abgenommen.

9. Nutzungsrechte und Copyright

Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der SaaS-Lösung im Rahmen des gewählten Abonnements.

Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, vervielfältigen oder an Dritte weitergeben. Eine unbefugte Weitergabe von Software-Code, zieht eine Konventionalstrafe von CHF 100'000 mit sich.

10. Haftungsausschluss

Die Firma haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, externe Angriffe oder Drittanbieter-Dienste entstehen.

Die Firma garantiert keine bestimmten Ergebnisse aus der Nutzung der SaaS-Lösung (z.B. bei Online-Marketing oder Automatisierungsfunktionen).

Die Firma haftet ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für Schäden, die durch Anwenderfehler, externe Einflüsse oder unzureichende Datensicherung entstehen, ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten von allen Plattformen, welche die Firma für den Kunden zur Verfügung stellt. Für Folgeschäden aufgrund von Zugriffen durch Dritte haftet die Firma nicht.

Die Firma übernimmt keine Haftung von Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn bei einem Ausfall.

11. Hosting und Datensicherung

Die Firma stellt die Software auf leistungsstarken Servern bereit und führt regelmässige Backups durch. Die Verantwortung für die Sicherung individueller Daten obliegt jedoch dem Kunden.

12. Wartung und Updates

Die Firma führt regelmässige Updates durch, um die Software zu verbessern. Temporäre Einschränkungen der Verfügbarkeit sind möglich.

13. Support und Service-Level

Die Firma leistet Support während den angegebenen Servicezeiten. Supportleistungen, die auf Grund von Systemfehlern basieren, werden von der Firma übernommen. Alle anderen Support-Leistungen sind kostenpflichtig.

14. Referenzen

Der Kunde darf nach Abschluss des Projektes von der Firma als Referenz genutzt werden (inkl. Name & Webseite).

15. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Ohne Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um die gleiche Laufzeit.

Die Kündigung muss mindestens 60 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit erfolgen.

Für die Übertragung der Daten in eine neue Software ist nicht in den Lizenzkosten enthalten und wird bei Bedarf des Kunden nach Aufwand verrechnet.

16. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

17. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

18. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Luzern.

Luzern, Dezember 2024

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